Spenden im Dezember
In regelmäßigen Abständen unterrichtet der Präsident des Deutschen Bundestages die Mitglieder des Parlaments, welche Spenden eine Partei bekommen hat. Dabei werden nur solche Geldleistungen erwähnt, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Abs. 3 Satz 3 Parteiengesetz). Die Zuwendungen für Dezember 2007 können nun in der
Bundestagsdrucksache 16/7800 nachgelesen werden.
Verbändegesetz
In den siebziger Jahren gab es Bestrebungen ein
Verbändegesetz zu schaffen. Damit sollten die Rechte der Verbände ähnlich klar geregelt werden, wie die der Parteien im
Parteiengesetz. Gemeinwohlwidriges Verhalten sollte negativ und eine innerverbandliche Demokratie positiv sanktioniert werden. Dieser Vorstoß, der in erster Linie von der FDP kam, ist am Widerstand der großen Parteien, aller großen Verbände und der öffentlichen Meinung gescheitert. Es wurde eine Einschränkung der Freiheitsrechte befürchtet.
Damit ist das eigentliche Recht der Vereinigungen nicht im Grundgesetz oder einem Verbändegesetz, sondern im
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 21 bis 79 geregelt.