Lobbying in frühem Stadium
Die Gesetzgebung auf Bundesebene ist Sache des Deutsche Bundestages. Gesetze zur Beratung ins Parlament einbringen können aber auch Bundesrat und Bundesregierung. Erfahrungsgemäß kommen die meisten Vorlagen von der Bundesregierung. Schaut man sich die
Statistik für die 17. Wahlperiode an, so kamen mehr als die Hälfte aller zu beratenden Vorlagen von der Bundesregierung.
Noch eindeutiger wird die Statistik, wenn man schaut, welche Vorlagen es am Ende zur Gesetzesreife brachten. Fast 80 Prozent aller Regierungsvorlagen wurden Gesetz. Dies sollten Lobbyisten bei ihrer Tätigkeit berücksichtigen. Schlussfolgerung ist nämlich, dass die Einflussnahme schon bei der Exekutive beginnen muss. Erst bei der Legislative anzusetzen wäre zu spät.
Hintergrund ist folgendes Prozedere: Die Einbringung eines Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung in den Bundestag setzt einen Kabinettsbeschluss voraus, d.h. alle Minister müssen einverstanden sein. Dies wiederum bedeutet, dass die die Regierung bildenden Parteien im Großen und Ganzen einverstanden sind. Während der Beratungen im Plenum können dann nur noch kleinere Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden – grundsätzliche Änderungen sind so gut wie unmöglich. Das gilt im übrigen auch für den Bundeshaushalt, der jedes Jahr von der Bundesregierung eingebracht und als Bundesgesetz verabschiedet wird.