Lobby Blog
Wann klagt die Lobby?
Die Post AG ist gem. § 4 Nr. 11b
Umsatzsteuergesetz (UstG) von der Umsatzsteuer befreit. Alle übrigen Postdienstleister bezahlen 19 Prozent Mehrwertsteuer. Diesen Wettbewerbsvorteil kritisiert nun auch der Chef des Bundeskartellamts
Heitzer und fordert die Bundesregierung auf, dieses Steuerprivileg zu streichen.
Auch die Konkurrenten der Post AG fordern eine Gleichbehandlung aller
Postdienstleister.
Warum klagt die Lobby nicht gegen diese Ungleichbehandlung? Die EU-Kommission hat bereits vor Monaten ein Verfahren gegen die Bundesregierung eingeleitet. Experten schätzen die Höhe dieser Steuersubvention durch die Bundesregierung auf jährlich mehrere 100 Mio. Euro.
Lobbyisten bremsen EU-Handelskommissar aus
Die Zeitung "
Welt" berichtet vom Kampf der Händler und Hersteller. Sie fordern weiterhin EU-Strafzölle gegen Billigprodukte aus Asien und wollen ein
Aufweichen der Anti-Dumpingzölle verhindern.
Lobby wird beteiligt
In § 47 der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien steht, dass die Lobby im Gesetzgebungsverfahren frühzeitig zu beteiligen ist.
Siehe hierzu bitte auch den Blog-Beitrag vom 11. April 2005:
Vorsprung der Lobbyisten.
Worst EU Lobby Award 2007
Der
Spiegel berichtet über die Verleihung des "Worst EU Lobby Award 2007" für irreführendes Lobbying.
Lobby gegen Versteigerung
Der europäische Industriedachverband
BusinessEurope hat sich gegen eine generelle Pflicht zur Versteigerung von Emissionszertifikaten von 2013 an ausgesprochen. Ein solch undifferenzierter Ansatz würde die Kosten für die Industrie deutlich erhöhen und der europäischen Wettbewerbsfähigkeit schaden. Viele Industriezweige könnten die Kosten der Ersteigerung von Rechten für den Kohlendioxidausstoß nicht an die Kunden weitergeben.
Die EU-Kommission will ihre Vorschläge für die Zukunft des Emissionshandels im nächsten Januar vorlegen. Der zuständige Kommissar Stavros Dimas hat mehrfach betont, dass er künftig alle Rechte versteigern will.
Steuerprivileg für Lobby?
Der Bundesrechnungshof rügt in seinen
Bemerkungen 2007 unter anderem eine Begünstigung von Reedern mit Lohnsteuer.
Auf Seite 36 der Bemerkungen ist zu lesen, dass Reeder nach § 41a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) einen Teil der Lohnsteuer ihrer Seeleute für sich einbehalten dürfen. Der Bundesrechnungshof hält diese steuerliche Förderung für verfehlt und überdies für verfassungsrechtlich bedenklich.