Lobby Blog
Grenze für Lobbying
Der CDU-
Haushaltsexperte tritt für Grenzen beim Lobbying ein.
Spenden im Mai
In regelmäßigen Abständen unterrichtet der Präsident des Deutschen Bundestages die Mitglieder des Parlaments, welche Spenden eine Partei bekommen hat. Dabei werden nur solche Geldleistungen erwähnt, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Abs. 3 Satz 3 Parteiengesetz). Die Zuwendungen für Mai 2008 können nun in der
Bundestagsdrucksache 16/9638 nachgelesen werden.
Umweltgesetzbuch
Bei den nach der Sommerpause anstehenden Beratungen zum Umweltgesetzbuch werden die Abgeordneten vermutlich einen größeren Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren nehmen, als bei anderen Gesetzgebungsverfahren.
Das liegt daran, dass das Gesetz aus dem SPD geführten Bundesumweltministerium kommt und sich in vielen Punkten gegen CDU-Interessen (z.B. Jäger, Landwirte) richtet.
Die Unionsabgeordneten werden daher viel Arbeit und Aufmerksamkeit in den Gesetzentwurf investieren und Hilfe bei den unionsgeführten Landesministerien abfragen.
Damit ist Lobbying bei CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten und bei unionsgeführten Landesumweltministerien sinnvoll.
Siehe hierzu bitte auch den Blog-Beitrag vom 28. April 2008:
Umweltgesetzbuch.
Lobbyisten in Ministerien
Die
Süddeutsche Zeitung widmet sich heute dem Thema Lobbyisten in Ministerien.
Siehe hierzu bitte auch den Blog-Beitrag vom 10. April 2008:
Forderung nach Regelung.
Pharmalobby
Einen interessanten Artikel über die
Pharmalobby in der Schweiz ist in der Online-Ausgabe des Tagesanzeigers zu lesen.
Lobbying in Ministerien
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern mit großer Mehrheit klare Regeln und Transparenz für den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung gefordert.
In einem Beschluss begrüßt der Haushaltsausschuss die Absicht der Bundesregierung, die Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in der Bundesverwaltung (
externe Personen) rasch einheitlich, transparent und verbindlich auf der Grundlage der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes und des Haushaltsausschusses zu regeln. Noch im Juni 2008 soll das Bundeskabinett darüber beschießen.
Es sollen klare Verbotsbereiche des Einsatzes externer Personen definiert werden, z.B. kein Einsatz bei der Formulierung von Gesetzesentwürfen, in Leitungs- oder Kontrollbereichen sowie in sensiblen Bereichen, wie der öffentlichen Auftragsvergabe. Ferner soll ein Einsatzverbot von externen Personen gelten, wenn zu deren Unternehmen in den letzten zwei Jahren Geschäftsbeziehungen unterhalten wurden.
Zur Schaffung umfassender Transparenz dient u.a. die Kenntlichmachung der externen Personen bei allen innerdienstlichen und außerbehördlichen Kontakten, damit der Anschein von Interessenkollisionen von vornherein ausgeschlossen wird.
Ferner soll künftig dem Haushaltsausschuss halbjährlich über die Beschäftigung von externen Personen umfassend berichtet werden. Auch die Veröffentlichung der Angaben auf den Behördeninternetseiten wird angeregt.
Siehe hierzu bitte auch den Blog-Beitrag vom 10. April 2008:
Forderung nach Regelung.