Lobbyregister in Deutschland
The Wall Street Journal berichtet, in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene habe man sich auf die Einrichtung eines verbindlichen Lobbyregisters geeinigt. Nur wenige Sätze im Artikel weiter heißt es allerdings: "Die Absprachen über die Einführung eines Lobbyregisters trafen die Koalitionäre bei den Verhandlungen der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz. Schriftlich fixiert wurde die Vereinbarung allerdings nicht, vor allem deshalb, weil es ureigenste Aufgabe des Bundestages ist, für eine Kontrolle der dort tätigen Lobbyisten zu sorgen."
Es darf bezweifelt werden, dass eine diesbezügliche Regelung in den kommenden vier Jahren getroffen wird.
Immerhin findet sich im
Koalitionsvertrag ein Passus mit dem Titel "Transparenter Staat". Dort steht folgende Absichtsbekundung: "Wir erhöhen die Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Verwaltung. Um den Anschein von Interessenkonflikten zu vermeiden, streben wir für ausscheidende Kabinettsmitglieder, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und politische Beamtinnen und Beamte eine angemessene Regelung an."