Vorsprung der Lobbyisten
Nach Artikel 76 des
Grundgesetzes werden Bundesgesetze vom Bundestag beschlossen. Bis es soweit ist, legt ein Gesetzentwurf aber einen langen Weg zurück. Die meisten Entwürfe kommen erfahrungsgemäß von der Bundesregierung. Gemäß Artikel 77 unserer Verfassung sind Vorlagen der Bundesregierung zunächst dem Bundesrat zuzuleiten. Zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates geht dann der Gesetzentwurf an den Bundestag.
In der Vergangenheit ist aber der Brauch entstanden, dass die Entwürfe gleichzeitig an die Länderkammer und die Verbände zur Stellungnahme gehen. Die Lobbyisten bekommen also einen Gesetzentwurf in die Finger, bevor ihn ein Bundestagsabgeordneter zu Gesicht bekommen hat. Durch gute Kontakte in die Ministerien sind die Lobbyisten meist noch früher informiert. So gibt es vor dem Gesetzentwurf bereits Arbeits- und Referentenentwürfe.
Diesen Wissensvorsprung machen sich Lobbyisten zunutze. Zum einen können sie frühzeitig Einfluss auf ein entstehendes Gesetz ausüben, zum anderen leiten sie die Entwürfe an die Abgeordneten weiter. Als Gegenleistung bekommen sie Wissen aus dem Parlament oder andere Gefälligkeiten. So schreiben viele Abgeordnete Artikel für die Fachzeitungen der Verbände oder stehen für Veranstaltungen und Gesprächsrunden zur Verfügung.