Geld und Lobbying passen zusammen
Geldleistungen von einem Lobbyisten an einen Politiker sind durchaus sinnvoll und rechtmäßig, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt erfolgen.
Ein Lobbyist sollte einem Abgeordneten niemals Geld für eine bestimmte Handlung oder für ein konkretes Abstimmungsverhalten im Parlament geben. Zum einen ist das Bestechung und zum anderen ist es nicht sinnvoll, weil das Verhalten eines einzelnen Abgeordneten oft nicht für das Abstimmungsergebnis ausschlaggebend ist.
Es ist viel sinnvoller, im Vorfeld einer Wahl finanziell einem Politiker unter die Arme zu greifen. In Wahlkampfzeiten benötigt ein Abgeordneter, der wiedergewählt werden will oder ein Parlamentsneuling ist, große finanzielle Mittel. Zu diesem Zeitpunkt Geld zu spenden ist zum einen völlig legal und zum anderen erzeugt es eine anhaltende Dankbarkeit. Politiker, denen in der stressigen Wahlkampfzeit geholfen wurde, vergessen ihre Spender nicht. Oft revanchieren sie sich, wenn sie im Amt sind, mit Informationen und kleineren Gefallen.
Darüber hinaus sind Spenden in Deutschland steuerlich absetzbar. Jeder Politiker, der für ein Amt kandidiert, hat ein Spendenkonto bei seiner Partei. Spendet also der Lobbyist an die Partei, wird dieses Geld dem gewünschten Kandidaten gut geschrieben und der Interessenvertreter erhält von der Partei eine
Spendenbescheinigung, die er
steuermindernd beim Finanzamt geltend machen kann.
Geld kann jedoch keinen Abgeordneten kaufen. Im Gegenteil: Engagement zählt oft viel mehr als eine Spende. Beispielsweise sind Abgeordnete und Kandidaten auch dankbar für nützliche Informationen, Hinweise auf Fakten oder die gründliche Darlegung örtlich relevanter Interessen, die dem Politiker in seiner Entscheidungsfindung dienen können.