Verfassungsrecht auf Lobbying
Lobbying ist nichts anstößiges, sondern ein Recht, das sowohl in den USA als auch in Deutschland von der jeweiligen Verfassung garantiert wird. Der erste Zusatz zur
amerikanischen Bundesverfassung legt fest, dass jedermann das Petitionsrecht hat. Auch die deutsche Verfassung kennt das Petitionsrecht. In Artikel 17 des
Grundgesetzes ist festgelegt, dass sich jedermann mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung wenden kann. Lobbying ist anerkanntermaßen eine Form der Petition.