Verordnungs-Lobbying
Eine sehr effektive Art des Lobbying stellt die Einwirkung auf Rechtsverordnungen dar. Denn die Auswirkungen von Gesetzen, die mit großem Aufwand durch die parlamentarischen Instanzen gebracht wurden, zeigen sich oft erst in den Rechtsverordnungen, die die Gesetze mit Leben erfüllen. Diese Verordnungen benötigen zwar meistens die Zustimmung des Bundesrates oder des Bundestages, werden aber ohne große Beachtung der Öffentlichkeit durchgewunken.
Ein gelungenen Fall von Verordnungs-Lobbying vermeldet nun das Raststätten-Unternehmen
Tank & Rast. Tank & Rast ist der führende Anbieter von Services und Dienstleistungen auf den Autobahnen in Deutschland: Mit ihren Pächtern betreibt das Unternehmen 340 Tankstellen und 380 Raststätten (einschließlich 50 Hotels), durchschnittlich alle 60 Autobahnkilometer finden Kunden eine Tank- und Raststätte des Unternehmens. Rund 500 Millionen Gäste besuchen jedes Jahr die Servicebetriebe der Tank & Rast.
Tank & Rast wollte eine
veränderte Beschilderung ihrer Autobahnraststätten erreichen, mit dem Ziel, die
Firmen zu bewerben, die ihre Dienste auf der Raststätte anbieten.
Weil grundsätzlich an deutschen Autobahnen Werbung unzulässig ist, musste eine Änderung der
Straßenverkehrordnung her. Die Straßenverkehrsordnung und jede Änderung dieser Verordnung darf gem. § 6
Straßenverkehrsgesetz das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit
Zustimmung des Bundesrates erlassen. Eine solche hat Tank & Rast nun mit der
40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erreicht, die unter anderem § 39 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung modifiziert.
Und wie oben beschrieben hat sich gezeigt, diese Lobbybemühungen wurden von der Öffentlichkeit weder zur Kenntnis genommen, noch beanstandet. Denn die Änderung war eingebettet in eine ganze Reihe von Änderungen an der Straßenverkehrsordnung. Der deutsche Autofahrer hat als Neuheit nur wahrgenommen, dass er nun ein Bußgeld zahlen muss, wenn er bei Schneefall ohne Winterreifen fährt.