Das Pfand und die Lobby
Die
Pfandpflicht für Einwegverpackungen von Massengetränken wie Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränke wurde zum 1. Mai geändert. Nun können leere Einwegflaschen und Dosen überall dort zurück gegeben werden, wo Einweg verkauft wird.
Bestrebungen in diese Richtung gab es schon vor Jahren, sie scheiterten jedoch an einer gut aufgestellten Lobby. Die nun in Kraft tretende Regelung ist Ergebnis eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs. Danach verstieß die in Deutschland geltende Verpackungsverordnung in der alten Form gegen EU-Recht. Denn das Fehlen eines einheitlichen Rücknahmesystems wurde als unzulässig bewertet, da nur ein solches einen freien Marktzugang für alle Anbieter, insbesondere ausländische, biete. Daher wurde die Verpackungsverordnung im Winter 2004/2005 an die EU-Vorgaben angepasst.
Fraglich ist aber, warum auch nach der letzten Novellierung der Verpackungsverordnung auf noch viele Verpackungen kein Pfand erhoben wird. So sind Säfte, Wein, Spirituosen und Milch ausdrücklich von der Pfandpflicht ausgenommen. Was mag der Grund sein? Gute Lobbyarbeit?