Ringen um Gesetz
Die große Koalition im Bund hat sich auf einen
Entwurf zum so genannten
Gleichbehandlungsgesetz verständigt. Damit kommt die Bundesrepublik einer Verpflichtung nach, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umzusetzen, die den Schutz vor Diskriminierung regeln. Die Richtlinien betreffen viele Bereiche der Rechtsordnung - der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf, die Bestimmungen gelten gleichermaßen etwa für Arbeitnehmer, Auszubildende oder für den öffentlichen Dienst. Betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen - insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern.
Doch damit beginnt der Streit und die heiße Arbeitsphase der Lobbyisten.
Auf der einen Seite stehen die
Wirtschaftsverbände, denen die neuen Regeln zu weit gehen. Insbesondere gehe das deutsche Gesetz weit über die erforderlichen EU-Standards hinaus. Im Unterschied zu den EU-Vorgaben sollen auch Diskriminierungen wegen Behinderung, sexueller Neigung und Alter unterbunden werden. Das werde zu mehr
Bürokratie und weniger wirtschaftlicher Dynamik führen. Zudem stellten die Regelungen einen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar.
Auf der anderen Seite setzen sich die
Gewerkschaften für den vorliegenden Entwurf ein. Ein Gesetz, dass über die Brüsseler Vorgaben hinausgehe sei sinnvoll. Insbesondere fordern die
Arbeitnehmervertreter eine Ausweitung des Katalogs der Diskriminierungen und eine eigene Klagemöglichkeit, d.h. dass Gewerkschaften im Namen von Arbeitnehmern klagen können.
Eine gesetzliche Regelung muss auf jeden Fall noch in diesem Jahr gefunden werden, da bei einer Nichtumsetzung der vier EU-Richtlinien dem deutschen Staat erhebliche Strafzahlungen drohen. Grund dafür ist die so genannte "Landesblindheit des Gemeinschaftsrechts". Danach wird auch das Verhalten von Staatsorganen dem Mitgliedstaat zugerechnet. Das oben besprochene Gesetz bedarf der
Zustimmung des Bundesrates. Verweigert dieser die Zustimmung, wird dies dem Mitgliedsstaat, also Deutschland, zugerechnet.