Überraschung in letzter Minute
Morgen wird der
Deutsche Bundestag das
Gleichbehandlungsgesetz verabschieden. Abgeordnete wie Lobbyisten haben viele Monate auf diesen Tag hingearbeitet. Nun gibt es für eine Seite Überraschungen in der letzten Minute: Die Gewerkschaften.
Sie hatten für umfangreiche neue Kompetenzen gestritten. Nun wurde ihnen, sozusagen auf der Zielgerade, eine entscheidende genommen. So wird das vorgesehene Klagerecht der Gewerkschaften nicht über die bestehenden Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes hinausgehen. Das bedeutet, dass die Gewerkschaften nun doch nicht die Rechte von Arbeitnehmern eigenständig einklagen können wie eigentlich vorgesehen.