Weitere Schlappe für Tabak-Lobby
Die Rechtsgrundlage für das EU-weite
Tabakwerbe-Verbot sei gegeben, erklärte EU-Generalanwalt Philippe Léger in seinem Schlussantrag für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Streit um die Tabakwerbung in Deutschland empfiehlt er damit dem Europäischen Gerichtshof, die Klage der Bundesregierung gegen das Reklameverbot abzulehnen.
Nach dieser Vorentscheidung will das
Bundesverbraucherministeriums reagieren und einen nationalen Gesetzentwurf zum Werbeverbot auf den Weg bringen.
Damit wurde eine weitere Front gegen die Tabak-Lobby eröffnet. Bereits in der letzten Woche berichtete das Lobby-Blog über Pläne zur Verabschiedung eines Anti-Raucher-Gesetzes.
Siehe hierzu bitte den Blog-Beitrag vom 7. Juni 2006:
Tabak-Lobby unter Zugzwang.