Spenden im Juli
In regelmäßigen Abständen unterrichtet der Präsident des Deutschen Bundestages die Mitglieder des Parlaments, welche Spenden eine Partei bekommen hat. Dabei werden nur solche Geldleistungen erwähnt, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Abs. 3 Satz 3 Parteiengesetz). Die Zuwendungen für Juli 2007 können nun in der Bundestagsdrucksache
16/6264 nachgelesen werden.