Spenden im Juli
In regelmäßigen Abständen unterrichtet der Präsident des Deutschen Bundestages die Mitglieder des Parlaments, welche Spenden eine Partei bekommen hat. Dabei werden nur solche Geldleistungen erwähnt, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Abs. 3 Satz 3 Parteiengesetz). Die Zuwendungen für Juli 2008 können nun in der
Bundestagsdrucksache 16/10158 nachgelesen werden.
Die Drucksache ist insofern fehlerhaft, als sie als Spendenzeitraum den Juni 2008 angibt.