Bericht über Lobbyisten
Das Bundesministerium des Inneren muss dem Haushalts- und dem Innenauschuss des Deutschen Bundestages halbjährlich über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung Bericht erstatten. Danach waren in der ersten Jahreshälfte 2009 49 Personen tätig. Der Bericht listet detailiert auf, wer die Person für wie lange entsendet, wer das Gehalt bezahlt, wo die Person eingesetzt wird und welche Aufgaben sie dort wahrnimmt.