Einteilung von Verbänden
Wenn in den Tagesmedien von den "Verbänden" die Rede ist, sind meist die tarifpolitischen und wirtschaftsbezogenen Verbände gemeint. Doch man unterscheidet zwischen
wirtschaftsbezogenen Verbänden (z. B. Industrie-, Handels-, Handwerks- und Verbraucherverbände, Marken- und Zeichenverbände)
berufsbezogenen Verbänden (z. B. Deutscher Anwaltsverein, Ärzteverbände)
tarifpolitischen Verbänden (z. B. Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften)
sozial- und gesellschaftsbezogenen Verbänden (z. B. Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt, amnesty international)
wissenschafts- und forschungsbezogenen Verbänden (z. B. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Gesellschaft Deutscher Chemiker)
kulturbezogenen Verbänden (z. B. Deutscher Bühnenverein, Bundesvereinigung des Deutschen Films)
sport- und freizeitbezogenen Verbänden (z. B. Dt. Sporthund)
Siehe hierzu bitte auch den Blog-Beitrag vom 10. Juni 2005:
Klassifikation von NGOs.