Wer erstellt die Gesetzentwürfe?
In Deutschland ist die Exekutive wesentlich an der Gesetzgebung beteiligt. Etwa zwei Drittel der Gesetzentwürfe werden von der Bundesregierung eingebracht. Das ist in den USA völlig anders. Dort ist es dem Präsidenten formal nicht einmal möglich, selbst Gesetzentwürfe in den parlamentarischen Beratungsprozess in Washington einzubringen.
Das spiegelt sich auch in der Arbeit der Abgeordneten wieder. Während ein Bundestagsabgeordneter in der Regel keinen einzigen Gesetzentwurf erarbeitet, legt jedes Senatsmitglied in den USA in einer Legislaturperiode um die 33 Gesetzentwürfe vor, jedes Mitglied des Repräsentantenhauses kommt immerhin auf 14. Diesen enormen Arbeitsaufwand kann ein Abgeordneter natürlich nicht alleine bewältigen. Daher ist noch ein weiterer Unterschied zwischen dem deutschen und dem US-System zu beobachten: Die Zahl der persönlichen Mitarbeiter variiert deutlich. Während ein Bundestagsabgeordneter im Schnitt drei Mitarbeiter hat, kommt jedes Mitglied des Repräsentantenhauses auf bis zu 20 Angestellte. Pro Senator arbeiten im Schnitt sogar 40 Mitarbeiter, wobei Senatoren von großen Einzelstaaten, wie Kalifornien, durchaus auf 100 Helfer kommen können.
Das wirkt sich natürlich auch auf das Lobbying aus. Ein Lobbyist hat es Deutschland theoretisch leichter, auf einen Abgeordneten persönlich Einfluss zu nehmen. Dafür hat der deutsche Parlamentarier nicht so viel Einfluss auf ein Gesetzesvorhaben. Denn dieses wird ihm meist fertig ausgearbeitet von der Exekutive übermittelt. In den USA hat ein persönlicher Kontakt des Lobbyisten zum Abgeordneten mehr Einfluss, da der Abgeordnete den Gesetzesentwurf erstellt. In Washington wird der Parlamentarier jedoch von einer großen Zahl von Mitarbeitern abgeschirmt.
Siehe hierzu bitte auch den Blog-Beitrg vom 11. April 2005:
Vorsprung der Lobbyisten.