Schnelle Gesetze
Die meisten Entwürfe zu Bundesgesetzen kommen erfahrungsgemäß von der Bundesregierung. Gemäß Artikel 77
Grundgesetz sind Vorlagen der Bundesregierung zunächst dem Bundesrat zuzuleiten. Zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates geht dann der Gesetzentwurf an den Bundestag.
Der Bundesrat hat für seine Stellungnahme sechs Wochen Zeit. Dieser zeitintensive Durchgang beim Bundesrat entfällt aber, wenn der gleiche Entwurf von einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten direkt in den Bundestag eingebracht wird. Bei besonders eilbedürftigen Initiativen dringt der Lobbyist also darauf, dass sein Gesetzentwurf nicht von der Bundesregierung, sondern von einer Regierungsfraktion übernommen und als Entwurf aus der Mitte des Hauses eingebracht wird.
Siehe hierzu bitte den Blog-Beitrag vom 11. April:
Vorsprung der Lobbyisten.