Lobbying für Jedermann
Beim Bundestag kann nun jeder seine Interessen per Internet vertreten. Auf der Seite
www.bundestag.de können ab sofort Petitionen online eingereicht werden.
Die Neuerungen, heißen
Internet-Petition und "öffentliche Petition". Mit den beiden Instrumenten sei das uralte Recht im Internet-Zeitalter angekommen. Bis September 2005 konnten Bürger Petitionen nur schriftlich und per Post einreichen - vielen war das zu aufwendig. Vor allem Jüngere fanden das Verfahren kompliziert. Ein dreiviertel Jahr läuft der Versuch jetzt, und schon zehn Prozent aller Petitionen kommen über das Netz. Insgesamt erreichten den Bundestag im vergangenen Jahr 22 143 Eingaben.
Bei der "öffentliche Petition" wird die Beschwerde über eine Internet-Maske des Bundestages für jeden zugänglich ins Netz gestellt. Zu jeder einzelnen Petition richtet das Parlament ein offenes Diskussionsforum ein. Außerdem können sich die Surfer den Petitionen per Mail als Mitunterzeichner anschließen, oder dem Beschwerdeführer mittels "virtueller Postkarte" direkt Hinweise zukommen lassen.
Gut 160 derartige Petitionen sind bereits eingegangen, mehr als
180 000 Bürger haben sie online mitunterzeichnet. Wer für sein Anliegen mehr als 50 000 Bürger hinter sich bringt, darf sein Anliegen sogar persönlich im Petitionsausschuss vorbringen.
Siehe hierzu bitte auch den Blog-Beitrag vom 8. September 2005:
Verfassungsrecht auf Lobbying.